Wissenswertes

Legasthenie, Dyskalkulie und Nachteilsausgleich

Dyskalkulie, LRS und Legasthenie

Ich möchte als lerntherapeutische Einrichtung keine neue Definition oder Abgrenzung der Begrifflichkeiten vornehmen, sondern mich an die diagnostischen Leitlinien der kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis halten. Diese stellen eine Orientierung zur Ausführung des ICD-10 dar.

 

 

Beide Diagnosen gelten nach ICD-10 als Entwicklungsstörung und weisen folgende Gemeinsamkeiten auf:

 

  • Beginn in der Kindheit
  • Entwicklungseinschränkung oder -verzögerung von Funktionen, die eng mit der biologischen Reifung des zentralen Nervensystems verknüpft sind
  • Stetiger Verlauf ohne Nachlassen von Symptomen

 

Mit dem Älterwerden der Kinder vermindert sich die Störung meist zunehmend, wenn auch geringe Defizite oft im Erwachsenenalter zurückbleiben.

LRS / Legasthenie

Oft wird im pädagogischen Kontext unter der Abkürzung LRS eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit verstanden. Häufig werden diese Kinder nicht getestet und es liegen über einen längeren Zeitraum Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben vor, die augenscheinlich nicht auf psychische, neurologische oder pädaudiologische Ursachen zurückzuführen sind.

 

In jedem Fall – unabhängig wie die Begriffe erfasst werden – hat jedes Kind mit Problemen in den Bereichen des Lesens und Schreibens Anspruch auf eine Förderung. Wie diese genau aussieht, gilt es individuell festzustellen.

 

 

Die Lese-Rechtschreibstörung zählt zu den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F81):

 

Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0)

„Definierendes Merkmal ist eine umschriebene Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten und damit verbunden sehr häufig der Rechtschreibung. In der späteren Kindheit und im Erwachsenenalter ist regelhaft die Lesefähigkeit verbessert, die Rechtschreibproblematik das meist größere Defizit.

Isolierte Rechtschreibstörung (F81.1)

Diagnostisches Merkmal ist die Entwicklungsstörung der Rechtschreibfertigkeit, ohne dass eine umschriebene Lesestörung in der Vorgeschichte nachzuweisen ist.“

 

(vgl. Dt.Ges.f. Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie u.a. (Hrsg.): Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter. 2003)

Rechenschwäche / Dyskalkulie

„Diese Störung bezeichnet eine Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist.“ (vgl. ICD-10, WHO)

 

Die Rechenschwäche/ Dyskalkulie gehört somit zu den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (ICD-10 F81.2). Betroffene haben Schwierigkeiten, mathematische Fähigkeiten und Konzepte zu erlernen, anzuwenden und zu verstehen. So sind oft die folgenden Bereiche betroffen:

  • Zahlenverständnis: Schwierigkeiten, die Bedeutung von Zahlen und deren Beziehungen zueinander zu begreifen
  • Rechnen: Probleme mit grundlegenden Rechenoperationen wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division
  • Zahlenfolgen: Schwierigkeiten, Zahlenreihen zu erkennen oder zu nutzen
  • Räumliches Denken: Probleme, räumliche oder geometrische Zusammenhänge zu erfassen

 

Mögliche Anzeichen von Dyskalkulie:

  • Schwierigkeiten beim Zählen, auch bei kleinen Mengen
  • Probleme, mathematische Symbole und Begriffe (z. B. „größer als“, „kleiner als“) zu verstehen
  • Verwechseln von Zahlen (z. B. 12 statt 21 schreiben)
  • Langsame oder fehlerhafte Durchführung einfacher Rechnungen
  • Schwierigkeiten, Zeitangaben, Maßeinheiten oder Geldbeträge zu verstehen und zu nutzen

Nachteilsausgleich

Im Beschluss der Kultusministerkonferenz über „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ vom 15.11.2007 werden der Nachteilsausgleich sowie die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung unterschieden.

 

Wie die Maßnahmen genau aussehen, wird von Bundesland zu Bundesland und innerhalb der Schulform nochmal unterschiedlich ausgelegt.

 

Allgemein lässt sich festhalten, dass…

  • … Nachteilsausgleiche Differenzierungen der Art und Weise der Leistungserbringung oder der äußeren Bedingungen beinhalten können.
  • … Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung Differenzierungen der Leistungsanforderungen bei gleichbleibenden fachlichen Aufgaben beinhalten können.
  • … Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung Differenzierungen der Leistungsanforderungen verbunden mit geringeren fachlichen Ansprüchen beinhalten können.

 

Daraus lässt sich ein eindeutiger Anspruch für Kinder mit diagnostizierten Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen erkennen.

 

 

Der Nachteilausgleich auf einen Blick:

  • wird individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen gestaltet
  • betrifft alle schulischen Felder: Unterricht, Arbeiten und Prüfungen
  • kann auf alle Fächer angewendet werden
  • kein Zeugnisvermerk
  • ist in allen Bundesländern festgeschrieben

 

Ich helfe Ihnen gerne bei der Formulierung und Beantragung eines Nachteilsausgleichs. Sprechen Sie mich an!

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